Als Heilmasseure sind wir qualifiziert Sie zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung zu therapieren.
Info:
Unterschied zwischen med. Masseur/Heilmasseur Neu und
gewerblicher Masseur
Heilbehandlungen nach ärtzlicher Anordung dürfen nur von einem/einer med. Masseur/in oder Heilmasseur/in ausgeführt werden.
Gewerbliche Masseure/innen führen Massagen zu Zwecken der Vorsorge, der Gesundheitsförderung und der Steigerung des Wohlbefindens durch.
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